hat jemand seinen Yoshimura Endschalldämpfer, bzw. Anlage eingetragen bekommen? Würde mich brennend interessieren, welche (E-)Nummer dazu auf der Tüte stehen müsste. Oder ein Scan des Fahrzeugscheins könnte auch reichen. Ich fahre eine GR7DB mit Yoshimura RS3 Komplettanlage und bräuchte schnellstens TÜV-Segen (am besten von einem, der nicht sehen und nicht hören kann - aber lesen!)
so fern ich richtig informiert bin gibts nur die ganz neuen anlage mit tüv segen!!! <img src="http://img80.exs.cx/img80/836/beavis1.gif" alt="Image Hosted by ImageShack.us" /> GSX-R ROCKT!!!
jo, da suche ich auch schon länger nach, nur leider sind die in der ABE-Ausführung nicht so weit verbreitet. Nen Foto hab ich von dem Typenschild, allerdings nur für die GV73C und mit dem nachmachen ists da auch nicht so einfach so long Holgi
Rechtschreibfehler sind die künstlerische Ausdrucksform des Autors und sind somit zu respektieren!
das wäre doch schon mal ein Anfang! Bin Graveur, bzw. Werbetechniker -> das soll wohl irgendwie hinhauen. Wäre echt cool, wenn du mir das Bild mailen könntest.
vorsicht mädels, das ist dokumtenfälschung, ihr seit nicht alleine hier. und yoshi mit abe erst ab bj. 2000... Grip und Gruß Ratze <FONT SIZE=1>( LLB Member - Wir sind Die, mit denen Du als Kind nie spielen durftest )<FONT SIZE>
<center> <FONT SIZE=3>---motorradfahren ist alles, die zeit dazwischen heisst warten---<FONT SIZE>
<FONT SIZE=1>aus gegebenen anlass weise ich darauf hin das die von mir geschriebenen beiträge durchaus ironisch gemeint sein können</FONT> <FONT SIZE=1>my heaven, your hell</FONT> <FONT SIZE=1>Carpe Cutis</FONT> http://www.tuning-bike.de<center>
In Antwort auf: "...ist deine versicherung fein raus, also überlegs dir nochmal"...
Wer kommt eigentlich immer auf die verrückte Idee, um nicht zu sagen bescheuerte Idee, dass die Versicherungen in solchen Fällen "fein raus" sind, bzw. was soll das "fein raus" bedeuten
Ich weiß durchaus wie es ist, aber jetzt würden mich mal die unterschiedlichen Meinungen interessieren...
Gruß,
brezelpaul(LLB Member - Wir sind Die, mit denen Du als Kind nie spielen durftest)
@ brezel: bedeutet das im falle eines unfalls mit oder ohne personenschaden die versicherungen den schaden nicht begleichen brauch, und wenn doch dann nur die gesetzlich geforderten mindestsätze, welche sie sich dann über lange und für den betroffenen teure klagewege zurückholt
des weiteren hat sie ein recht dann dir die police zu kündigen und dies deiner evtl. neuen versicherung dann auch mitzuteilen usw. gruss
Was verstehts Du unter "gesetzlich geforderten mindestsätze"? Wenn ich Dich Recht verstehe, vertrittst Du die Meinung, wenn ich mit einem Auspuff ohne ABE fahre, und einen Unfall verursache, dann braucht die Versicherung nichts zu zahlen, oder nur den "gesetzlich geforderten Mindestsatz" - wie hoch is denn dieser dann? Und den Rest muss ich zahlen??? So, nun kündigt mir meine Versicherung, und ich suche eine neue - heißt dass dann, dass ich eventuell keine neue bekomme?
Fragen über Fragen...
Gruß,
brezelpaul(LLB Member - Wir sind Die, mit denen Du als Kind nie spielen durftest)
murmeltier ick hör dir tapsen Grip und Gruß Ratze <FONT SIZE=1>( LLB Member - Wir sind Die, mit denen Du als Kind nie spielen durftest )<FONT SIZE>
<center> <FONT SIZE=3>---motorradfahren ist alles, die zeit dazwischen heisst warten---<FONT SIZE>
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In Antwort auf: die versicherungen den schaden nicht begleichen brauch, und wenn doch dann nur die gesetzlich geforderten mindestsätze
Hab ich noch nie was von gehört.Meines wissens nach gibt es solche mindestsäzte nicht.Die versicherung wird voll zahlen und dich in Regress nehmen,wodurch du alles zurückzahlen must.Und wenn sowas passiert kann es wirklich sein das eine andere vers. dich ablehnt(gibt schliesslich keinen der die versicherung zwingen kann dich zu versichern).Und ne ABE nummer selbst einstanzen IST urkundenfälschung-Strafbar-verboten ergo KEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ Denke dran"Der Reifen ist auch Aussen Bezahlt"
Du schriebst: selbst einstanzen IST urkundenfälschung-Strafbar-verboten ergo KEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ
wobei die Urkundenfälschung tatsächlich nichts mit dem Verlieren des Versicherungsschutzes zu tun hat. - andere Baustelle. Streß mit der Versicherung wegen erlöschen der BE weil böses Teil drangebaut !!!
Ich denke aber das es problematisch wird ALLES seitens der Versicherung einzuklagen, wenn dieses Böse Teil nicht Ursächlch für den Unfall war !
KEIN VERSICHERUNGSFUZZI hier ??
Swen ich wars nicht... ....ist besser als ein Kolbenfresser...!!
Wenn du dir ne anlage ranbaust wo du keine ABE für hast sprich dir die nummer selbst einstanzt erlischt die betriebserlaubnis folglich hast du keinen Versichrungsschutz-braucht die versicherung nicht zahlen weil Grob fahrlässig.egal ob der pott was mit dem unfall zu tun hatte oder nicht.Nach solchen Menschen sucht die Vers. doch nur die das Mopped verändern und ohne betriebserl. fahren.In dem fall wird sie alles unternehmen um nicht zahlen zu müssen Denke dran"Der Reifen ist auch Aussen Bezahlt"