Hi, wollt mal fragen ob jemand weiß, was einen erwartet wenn man noch in der Probezeit (34PS-Fessel)ist, offen fährt und bei ner kontrolle erwischt wird??? nicht dass ich das vorhätte !!!
Wie gesagt ich seh das als fahren ohne Fahrerlaubnis nach
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Wenn es in der Probezeit wäre, wäre es ein A-Verstoß.
@ Cuni wenn es vermutet wird......, dann wird halt das Fahrzeug konfisziert und nem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt, kommt sich aufs gleiche raus......... Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis kommt noch dazu. Fahren ohne FE wäre jedenfalls dem fahren ohne BE vorgeschaltet. Versicherungsbetrug oder fahren ohne gültigen Versicherungsschutz ist es jedenfalls nicht. Es wäre eine Reine Angelegenheit zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Sicherlich würde im Falle eines Unfalles die Versicherung ihren Versicherungsnehmer in Regress nehmen.
In Antwort auf: In Antwort auf:Bullshit....Versicherungsschutz hast Du immer...
Sir Jawohl Sir
angenommen: ich fahre ohne vers. schutz...baue einen unfall.
klar ist das meine versicherung den schaden des geschädigten gegners zahlt, aber was glaubt ihr von wem meine versicherung das geld das sie an den geschädigten gezahlt hat wiedr holt
Wenn du Glück hast, merkt der Bulle nicht dass du noch Probezeit hast.(kleines Sternchen auf dem Schein). Bei nem Unfall hast du Versicherungsschutz gegenüber der Geschädigter, jedoch holt sich deine Versicherung im Laufe der Zeit je nach deiner wirtschaftlichen Situation die Kohle zurück. Beim Erwischen wäre dies fahren ohne Fahrerlaubniss.
In Antwort auf:klar ist das meine versicherung den schaden des geschädigten gegners zahlt, aber was glaubt ihr von wem meine versicherung das geld das sie an den geschädigten gezahlt hat wiedr holt
Bevor meine Frage kommt, ist das zitierte doch was ganz anderes, als wenn ich schreibe, der Versicherungsschutz erlischt, oder?
Wieviel holt sie sich denn wieder???
Gruß,
brezelpaul(LLB Member - Wir sind Die, mit denen Du als Kind nie spielen durftest) email-me:info (at) motorshop-gelsenkirchen.de
Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen, aber...Das Sozialverhalten der meisten Mitbürger ähnelt immer mehr einem intensiven Betteln um Schläge!