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Dieses Thema hat 16 Antworten
und wurde 1.128 mal aufgerufen
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Daniel ( Gast )
Beiträge:

12.04.2007 11:41
Grüne Fraktion Antworten

Hi, wollt mal fragen ob jemand weiß, was einen erwartet wenn man noch in der Probezeit (34PS-Fessel)ist, offen fährt und bei ner kontrolle erwischt wird???
nicht dass ich das vorhätte !!!

Vielen Dank

gruß

bello ( Gast )
Beiträge:

12.04.2007 11:43
#2 RE: Grüne Fraktion Antworten

Das ist fahren ohne Fahrerlaubnis

CUNILINGUS3 Offline

Prediger


Beiträge: 2.597

12.04.2007 12:06
#3 RE: Grüne Fraktion Antworten

...werden sie bei einer Kontrolle nicht bemerken!!!!!
...bei einem Unfall hingegen hast du keinen Versicherungsschutz!!!!
Gruß
C3

brezelpaul Offline

Held der Welt

Beiträge: 4.474

12.04.2007 14:29
#4 RE: Grüne Fraktion Antworten

In Antwort auf:
bei einem Unfall hingegen hast du keinen Versicherungsschutz!!!!



Bullshit....Versicherungsschutz hast Du immer...

Gruß,

brezelpaul(LLB Member - Wir sind Die, mit denen Du als Kind nie spielen durftest)
email-me:info (at) motorshop-gelsenkirchen.de


Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen, aber...Das Sozialverhalten der meisten Mitbürger ähnelt immer mehr einem intensiven Betteln um Schläge!



Bello Offline

Prediger


Beiträge: 2.428

12.04.2007 14:49
#5 RE: Grüne Fraktion Antworten
Wie gesagt ich seh das als fahren ohne Fahrerlaubnis nach

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Wenn es in der Probezeit wäre, wäre es ein A-Verstoß.

@ Cuni
wenn es vermutet wird......, dann wird halt das Fahrzeug konfisziert und nem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt, kommt sich aufs gleiche raus.........
Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis kommt noch dazu. Fahren ohne FE wäre jedenfalls dem fahren ohne BE vorgeschaltet.
Versicherungsbetrug oder fahren ohne gültigen Versicherungsschutz ist es jedenfalls nicht. Es wäre eine Reine Angelegenheit zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Sicherlich würde im Falle eines Unfalles die Versicherung ihren Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

NUR TUNTEN FAHREN VERKLEIDET

bikefreack Offline

Labertasche


Beiträge: 423

12.04.2007 15:52
#6 RE: Grüne Fraktion Antworten
bei ner Allgemeinen Verkehrskontrolle erwischt werden.......... unmöglich!

RIGHT HAND FANATIC


http://daniel.hat-gar-keine-homepage.de (Danke Ratze!!!, jetzt hab ich auch (k)eine!!

Bello Offline

Prediger


Beiträge: 2.428

12.04.2007 16:16
#7 RE: Grüne Fraktion Antworten

NUR TUNTEN FAHREN VERKLEIDET

b.burki Offline

Prediger

Beiträge: 3.259

12.04.2007 21:17
#8 RE: Grüne Fraktion Antworten

Tach auch,
alles geshrieben
Gruß Burki

Roaddog112(GV73C) ( gelöscht )
Beiträge:

12.04.2007 22:31
#9 RE: Grüne Fraktion Antworten

lappen weg und anzeige wegen versicherungsbetrug

Ich rase nicht-ich fliege tief

brezelpaul Offline

Held der Welt

Beiträge: 4.474

13.04.2007 07:52
#10 RE: Grüne Fraktion Antworten

In Antwort auf:
anzeige wegen versicherungsbetrug


Immer diese Thekenweisheiten....

Gruß,

brezelpaul(LLB Member - Wir sind Die, mit denen Du als Kind nie spielen durftest)
email-me:info (at) motorshop-gelsenkirchen.de


Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen, aber...Das Sozialverhalten der meisten Mitbürger ähnelt immer mehr einem intensiven Betteln um Schläge!



CUNILINGUS3 Offline

Prediger


Beiträge: 2.597

13.04.2007 11:25
#11 RE: Grüne Fraktion Antworten

In Antwort auf:
Bullshit....Versicherungsschutz hast Du immer...


Sir Jawohl Sir
Gruß
C3

goldkaiser Offline

Tastaturquäler

Beiträge: 398

13.04.2007 12:39
#12 RE: Grüne Fraktion Antworten

In Antwort auf:
In Antwort auf:Bullshit....Versicherungsschutz hast Du immer...



Sir Jawohl Sir


angenommen: ich fahre ohne vers. schutz...baue einen unfall.

klar ist das meine versicherung den schaden des geschädigten gegners zahlt, aber was glaubt ihr von wem meine versicherung das geld das sie an den geschädigten gezahlt hat wiedr holt

in diesem sinn
schönen tach noch
jürgen

michel1127 ( Gast )
Beiträge:

13.04.2007 13:55
#13 RE: Grüne Fraktion Antworten

Wenn du Glück hast, merkt der Bulle nicht dass du noch Probezeit hast.(kleines Sternchen auf dem Schein).
Bei nem Unfall hast du Versicherungsschutz gegenüber der Geschädigter, jedoch holt sich deine Versicherung im Laufe der Zeit je nach deiner wirtschaftlichen Situation die Kohle zurück.
Beim Erwischen wäre dies fahren ohne Fahrerlaubniss.

brezelpaul Offline

Held der Welt

Beiträge: 4.474

13.04.2007 14:08
#14 RE: Grüne Fraktion Antworten
In Antwort auf:
klar ist das meine versicherung den schaden des geschädigten gegners zahlt, aber was glaubt ihr von wem meine versicherung das geld das sie an den geschädigten gezahlt hat wiedr holt


Bevor meine Frage kommt, ist das zitierte doch was ganz anderes, als wenn ich schreibe, der Versicherungsschutz erlischt, oder?

Wieviel holt sie sich denn wieder???

Gruß,

brezelpaul(LLB Member - Wir sind Die, mit denen Du als Kind nie spielen durftest)
email-me:info (at) motorshop-gelsenkirchen.de


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Tom Offline

Prediger


Beiträge: 5.480

13.04.2007 15:07
#15 RE: Grüne Fraktion Antworten

Max. 5000€.

Cu
Tom



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