Hallo Leute! kann mir evtl. jemand sagen obs ne möglichkeit gibt die ixil hyperlow xl töpfe an ner 1100er (bj. 88) legal zu fahren ohne dabei arm zu werden? das heißt ob man die relativ problemlos per einzelabnahme eingetragen kriegt oder ob das teure gutachten erfordert. wär dankbar für tipps!
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Hm, Versuch macht klug. Meines Wissens sind die für Anlagen mit "Vorschalldämpfer", könnte also zu laut werden....
MfG Micha
Erst wenn der letzte Vergaser verschrottet, der letzte Unterbrecher verschmort und der letzte Gaszug gerissen ist, werdet ihr merken, dass man Elektronik nicht reparieren kann.
Ich würde mal beim TÜV fragen, aber wenn es um Abgasgeschichten geht kann es teuer werden, wenn der ÜV nen neues Abgasgutachten braucht oder so.... dann läüft es schnell aus dem Ruder.
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Zitat von andi1100 im Beitrag #5Ich würde mal beim TÜV fragen, aber wenn es um Abgasgeschichten geht kann es teuer werden, wenn der ÜV nen neues Abgasgutachten braucht oder so.... dann läüft es schnell aus dem Ruder.
...ein Abgasgutachten wäre bei EZ 88 aber völliger Nonsens. Manche Prüfer tragen sowas bei einer EZ vor 89 einfach anhand der eNr ein, was natürlich nicht "ganz korrekt" ist. Der normale Weg wäre eine Fahrgeräuschmessung. Bei ne 88er 11er haste evtl. noch 86dB Fahrgeräusch eingetragen, damit ist schon einiges machbar ;) Kosten, je nach Tüv, 100.- bis 250.-€
Grüße
Rainer _____________________________________________ Bitte keine PNs, sondern email schicken.
Erst wenn der letzte Vergaser verschrottet, der letzte Unterbrecher verschmort und der letzte Gaszug gerissen ist, werdet ihr merken, dass man Elektronik nicht reparieren kann.
Du sagst es, ich hatte den Fall, dass der eine es Eingetragen hat so wie Beschrieben und bei einer Polizeikontrolle haben die dem die Kiste zerpflückt und zum TÜV gebraucht wegen ner Messung, der hat richtig Ärger bekommen und der TÜV-Prüfer der es eingetragen hat trägt jetzt nichts mehr ein, wie gesagt, ich hab dem dann alles wieder umgebaut. Der Typ hat nen richtigen Hals gehabt, 220,-€ fürs Eintagen bezahlt und dann ne fette Strafe und dann zu guter letzt den Umbau.
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...220.- für die Eintragung OHNE Fahrgeräuschmessung? Das ist ja schon frech
Wenn allerdings eine korrekte Fahrgeräuschmessung durchgeführt, und natürlich auch bestanden wurde, ist weder die Eintragung anfechtbar, noch der Prüfer im Nachhinein zu belangen. Kann dann höchstens noch sein, dass wenn sich im Laufe der Zeit der ESD "freigebrannt" hat, dieser nachgedämmt werden muss.
Grüße
Rainer _____________________________________________ Bitte keine PNs, sondern email schicken.
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