Generell gilt es nachzuweisen das dieser Scheinwerfer für Xenonleuchtmittel von der lichtausbeute/Blendgefahr geeignet ist. Da hilft weder ne Eintragung aufgrund einer Scheinwerferreinigungsanlage noch sonst irgendwelche Gutachten. Wenn nen Polizist dich aufhält bist fällig.
Prinzipiell bin ich kein Gegner dieser Umbauten (ich mach es auch bei mir gerade für beide Scheinwerfer testweise) aber macht es ordentlich so das ihr es vor ort rückrüsten könnt so könnt ihr evtl. wenigstens weiterfahren