Du schriebst:
selbst einstanzen IST urkundenfälschung-Strafbar-verboten ergo KEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ
wobei die Urkundenfälschung tatsächlich nichts mit dem Verlieren des Versicherungsschutzes zu tun hat. - andere Baustelle.
Streß mit der Versicherung wegen erlöschen der BE weil böses Teil drangebaut !!!
Ich denke aber das es problematisch wird ALLES seitens der Versicherung einzuklagen, wenn dieses Böse Teil nicht Ursächlch für
den Unfall war !
KEIN VERSICHERUNGSFUZZI hier ??
Swen
ich wars nicht...
....ist besser als ein Kolbenfresser...!!