ich möchte mir eine 05er suzuki GSX-R 600 diesen sommer noch kaufen und mein händler geht von 9830€ auf 9000€ runter...
im internet, wo natürlich auch einige händler rumwuseln, und auch beim bekannten auktionshaus, gibt es die K5er als Import -Modell das mit der deutschen Ausführung identisch ist für 8199€
Die Auslieferung erfolgt immer mit deutschem KFZ - Brief fabrikneu, ohne Zulassung und keinen Kilometer gefahren, Volle 2 Jahre Werkstattgarantie ab Auslieferungsdatum, Händlerverkauf mit Rechnung incl. 16% MwSt
jetzt die fragen... was mach ich wenn die mühle hakt und nen garantiefall eintritt?? laut ADAC gibts die KFZ Gruppenfreistellungsverordnung, nach der die Hersteller dafür sorgen müssen, dass Fahrzeuge die von EU Bürgern in einem bel. Land der EU erworben wurden, im Rahmen der Garantie oder Sachmängelhaftung bei jeder Herstellerwerkstatt in der EU repariert werden lassen können....
also muss das teil jeder suzuki vertragshändler reparieren im Garantiefall... oder??
gibt es sonst erfahrungen oder fachwissen über Importierte Motorräder, das hier abgreifbar wäre ;-)