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Dieses Thema hat 10 Antworten
und wurde 534 mal aufgerufen
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fletsch ( Gast )
Beiträge:

03.10.2004 22:02
War "etwas zu schnell"! Antworten

Hallo Leute,
hatte heute einen schönen Ausritt mit meiner Süßen. So weit so gut, als ich dann aber nach wilder Landstrassenhatz, meinen Kumpel im Nacken, dachte ich zumindest, an einer Kreuzung anhalten musste, einer von der grün/ weißen Fraktion neben mir stand und von mir verlangte rechts ran zu fahren, war vorbei mit lustig. Er sagte, das er Schwierigkeiten hatten dran zu bleiben,was ja eigentlich ein Kompliment darstellt, und ich wäre wohl so um die 160 gefahren wo 50 erlaubt seien, ist halt meine Hausstrecke! Allerdings hat er kei Foto, oder sonstiges Beweißmaterial,nur seine Aussage. Wie sieht es also aus für mich, macht es Sinn alles zu leugnen, also Einspruch einzulegen, incl. Rechtsanwalt, oder werde ich wohl oder übel längere Zeit zu Fuß gehen müssen? Hat jemand schon mal Erfahrung mit so etws gemacht.
Gruß Fletsch

sasonic Offline

Prediger

Beiträge: 4.086

03.10.2004 22:29
#2 RE:War "etwas zu schnell"! Antworten

ein kumpel von mir musste auch mal paar monate laufen wegen einer "augenmessung" von allerdings 2 Pozilisten ... aber selbst wenn Aussage gegen Aussage steht (nur 1!Polizist) wird der Richter wohl eher dem "Kollegen" trauen...
aber nur wenn der Polizist sich auch wirklich drum kümmertz...hat er denn deine Daten aufgenommen...oder dich nur verwarnt?!

Fletsch ( Gast )
Beiträge:

03.10.2004 22:37
#3 RE:War "etwas zu schnell"! Antworten

Er hat schon meine Daten aufgenommen! Aber die Frage ist, wie aussagekräftig ist seine subjektive Einschätzung, ich sei 120- 160 gefahren vor Gericht, zumal es ganz schön kurvig war, also ich hätte nicht längere Zeit auf den Tacho und gleichzeitig den Abstand im Auge halten können!
Gruß

saarländer ( gelöscht )
Beiträge:

04.10.2004 08:38
#4 RE:War "etwas zu schnell"! Antworten

lass es drauf ankommen und versuche es bis nächsten winter raus zu ziehen.dein anwalt kann dir (wenn es das erste mal ist)helfen das du nur den einser (wenn du den dreier zb.für die arbeit brauchst)abgeben musst.hat bei mir geklappt,doppelte geldstrafe akzeptiert(136€)und den einser im dezember 4 wochen abgegeben.im normal fall hast du vier monate zeit die karte zu hinterlegen.als erstes würde ich mal die füsse ganz still halten und abwarten ob du nict aufgrund der beweislage(ohne genaue messung und fotos)nur eine gerings bußgeld bekommst

löwe-nb ( gelöscht )
Beiträge:

04.10.2004 09:18
#5 RE:War "etwas zu schnell"! Antworten

hast du denn keinen rechtschutz?

tigercalli ( gelöscht )
Beiträge:

04.10.2004 14:44
#6 RE:War "etwas zu schnell"! Antworten

Könnte Dir den Rechtsschutz von der D.A.S empfehlen (falls du noch keinen hast) ... hatte letztes Jahr einen ziemlich heftigen Unfall und die ham da ohne Murren mitgespielt... Haben auch alles gezahlt - nur die Geldbuße nicht.... aber Polizei, Abschlepper, Standgebühr, etc... nur so, um mal die Vorzüge eines Rechtsschutzes deutlich zu machen ;-)

löwe-nb ( gelöscht )
Beiträge:

04.10.2004 16:18
#7 RE:War "etwas zu schnell"! Antworten

jedoch gilt der rechtschutz ert bei abschluß vor dem schädigenden ereigniss! ich glaube jez eine abzuschließen bringt nix mehr. oder?

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

04.10.2004 21:25
#8 RE:War "etwas zu schnell"! Antworten

Hi,

es ist bei vielen Versicherungen sogar so, dass man die Rechtsschutzversicherung erst vier Wochen nach Vertragsabschluss nutzen kann.


Andigsxr

fletsch ( Gast )
Beiträge:

04.10.2004 21:30
#9 RE:War "etwas zu schnell"! Antworten

Rechtschutz hab ich, allerdings zahlen die glaube ich nicht wenn man vorsätzlich gehandelt hat, und ich kann ja wohl kaum sagen, daß ich aus versehen so schnell gefahren bin!!
Gruß

Gelöschtes Mitglied
Beiträge:

04.10.2004 21:34
#10 RE:War "etwas zu schnell"! Antworten

Ansonsten, danke schon mal für die warmen Worte, die letzte Nacht war echt Klasse! Werde es wohl aussitzen und wohl den Tipp mit dem teilen der Fahrerlaubnis beherzigen.
Gruß
Der, den man auch den Neuwieder nennt!

Deichfahrer Offline

Prediger

Beiträge: 2.708

05.10.2004 19:43
#11 RE:War "etwas zu schnell"! Antworten

moinsen fletsch

abwarten wirste wohl müssen und dann lass dich überraschen was da kommt! meines wissens kann er dir den ganzen tag hinterher fahren und erzählen kann er dann auch sehr viel. aber, muss dann nicht auch unbedingt was schlimmes draus werden. ohne messung, oder einem zweiten grünen der das bestätigen kann, werden die wohl nicht viel draus machen können. wenn doch, ne anfrage bei nem anwalt, der sich in verkehrsrecht auskennt, kostet dann auch nicht die welt. und wie heißt es so schön: "im zweifel für den angeklagten"! aber, angeklagt mußte auch erstmal werden, nech!


Da bin ich dabei, daaaaaaaaaaaaass ist priiiiima.........

Nördliche Gixxer-Grüße,

Chris!

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