Ich denke auch für dich ewentuel die gleiche Lösung, /////Hy ich war heute beim Tüv er tragt mir die Lösung im Brief ein und zwar das die Deu.. Sussy GR7DB identisch (ein und die gleiche Maschine GR7D ist)wie die GR7DA (Belgien, Rehinport) ist dann must du nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Freigabe) mit dir rum schlören, so machst du eine Eintragung und du hast ewig ruhe ,so kannst du alle reifen fahren die auf der Unbedenkl.....(Freigabe) sind. so hoffe konnte Helfen Viel Spaß PS: es war KEIN scherzt
Zitat von Jackmanna leute jetzt packt mal die sache bei den "hörnern" und schiesst ned jedes mal so nen "bock" gruss
Naja, es ist eben so:
Nach behördlicher Korinthenscheisserei gelten Gutachten, Freigaben und sonstige kraftfahrzeugspezifische Dokumente eben NUR für die Fahrzeugtypen, die in dem Wisch ausdrücklich drinstehen. Aus behördlicher Sicht ist eben eine GR7DA eine GR7DA und keine GR7DB.
Woher soll der Tüvler oder der kontrollierende Grüne auf der Strasse denn wissen, dass, bzw. wieweit, die beiden Modelle identisch sind? Das muss man den staatlichen Kontrollorganen mit einer Übereinstimmungserklärung der Herstellers oder des Kraftfahrtbundesamtes beweisen.
Wenns für das Moped keine solchen Erklärungen gibt, sucht man sich einen anderen TÜVler mit Ahnung und lässt sich die Bereifung eben eintragen.