Ich war gerade beim TÜV mit meiner 87er GSX. Der TÜVer war nicht damit einverstanden, dass sie nicht ausgeht wenn man bei ausgeklappten Seitenständer den Gang einlegt. Die Warnlampe reicht ihm nicht. Komischer Weise ist sie so schon 2 mal über den TÜV gekommen. Und seit ich sie habe ging sie nie aus wenn ich mit ausgeklapptem Ständer einen Gang eigelegt habe. Soll eine GU74B Bj 87 normalerweise ausgehen sprich, ist da bei mir seit ewigkeiten etwas defekt und wie ist das gesetzlich geregelt? Kann es sein, dass bis zu einem gewissen Bj eine Warnleuchte reicht?
da gabs verschieden Vesionen, scheinbar hast Du ein Importmodell. Die meisten Tüvler hier wollen enweder einen Ständer-Killschalter, oder eine funktionierende Rückholfeder....