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Dieses Thema hat 24 Antworten
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messias ( gelöscht )
Beiträge:

07.09.2005 19:08
#16 RE: E-Nummer für Yoshimura Thread geschlossen

hi, das geht ja noch weiter mit fachbegriffen, wie zum beispiel:

die grünen kontrollieren dich und akzeptieren das ganze, dann befindest du dich im begriff" täuschung im rechtsverkehr" usw. usw., fakt ist es stellt eine urkundenfäschung dar und die ist strafbar, des weiteren wartet unser rechtstaat auf sollche, denn dann kann man ja auch gleich noch den führerschein mit einkassieren als teil des urteils, denkt mal drüber nach

gruss

Arzuriel GR7AA Offline

Prediger

Beiträge: 2.267

07.09.2005 19:38
#17 RE: E-Nummer für Yoshimura Thread geschlossen

für urkundenfälschung kann man in den bau gehen ..... ist es das ein lauter auspuff wert???
<img src="http://img80.exs.cx/img80/836/beavis1.gif" alt="Image Hosted by ImageShack.us" /> GSX-R ROCKT!!!

GSX-R 1100 W Fighter

hoschi Offline

Cheffe de Grill


Beiträge: 8.561

07.09.2005 20:03
#18 RE: E-Nummer für Yoshimura Thread geschlossen

NÖÖÖÖ!!!!!!!!!!!!!!!!!(Meine meinung)
Denke dran"Der Reifen ist auch Aussen Bezahlt"

brezelpaul Offline

Held der Welt

Beiträge: 4.474

08.09.2005 07:14
#19 RE: E-Nummer für Yoshimura Thread geschlossen
So, nun mal die Aufklärung, nachdem wir nun viele Halbwahrheiten und wirklich falsche Aussagen gehört haben, aber war mal interessant zu wissen, was manche "glauben" zu wissen...Wir stellen mal fest:
Der Regressanspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers ist bei einer Obliegenheitsverletzung (sprich grob fahrlässigen Handelns) des Versicherungsnehmers im Schadenfall auf eine Summe zwischen 2512 € und 5025 € begrenzt.
Dieser Regressanspruch ist in den AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) des KFZ-Haftpflichtversichers für die Inanspruchnahme des VN (Versicherungnehmer) im Innenverhältnis auf 5025 € begrenzt (§ 7 AKB).
Die AKB sind für ALLE (!) Versicherer VERBINDLICH (!).
Allerdings...Durch ein Urteil des OLG Hamm (Az: 20 W 12/99) wurde dieser Regress jetzt auf die einzelne Obliegenheitsverletzung ausgeweitet. Als Konsequenz ergibt sich, dass ein KFZ-Haftpflichtversicherer "unter Umständen" beim VN einen Regress von (maximal!!!)10050 € nehmen kann, wenn zum Beispiel ein Unfall unter Alkohleinfluß stattfand, und der VN sich zusätzlich unerlaubt vom Unfallort entfernte.Bei einer Obliegenheitsverletzung ( Fachlich: Verletzung einer Rechtspflicht) ist grundsätzlich die Leistungsfreiheit des KFZ-Haftpflichtversicherers vorgesehen, wobei unterschieden wird zwischenObliegenheiten vor dem Versicherungsfall, wie z.B.

Fahren ohne Führerschein
Alkoholisiert hinter dem Steuer
Wettrennen
Erlöschen der ABE (z.B. anbringen einen ESD ohne ABE mit gefälschter E-Nr.)


und Obliegenheiten im Versicherungsfall, wie z.B.

Unfallflucht
Anzeigepflicht
Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht
Anerkennungsverbot


Durch die KFZ-Pflichtversicherungsverordnung (§§ 5, 6 KFZPflVV) wurde diese Leistungsfreiheit allerdings auf einen Betrag von maximal 5025 € begrenzt. Das heißt, der KFZ-Haftpflichtversicherer hat gegenüber dem geschädigten Dritten voll zu leisten und kann bis zu 5025 € beim VN Regress nehmen.

Nochmal zurück zum OLG Hamm....Und wie man bereits selbst ermessen kannst (ohne Anwalt zu sein), ist es ein "großer" Unterschied, ob ich mit einem Fahrzeug, welches ohne ABE (hier wieder unser ESD ohne ABE) ist, einen Unfall verursache, oder einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursache und mich anschließend noch vom Unfallort entferne. Oder....??? ;-)

Regressforderungen (im fachlichen: Regressanspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers im Schadenfall bei Obliegenheitsverletzung) sind ausschließlich durch das VVG (Versicherungs-Vertragsgesetz) und das AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) geregelt werden. Regress kann aus vielen Gründen genommen werden, z.B. bei Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren ohne Führerschein o.ä.
Der Regressanspruch des Kfz-Haftpflichtversicherten bei einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers vor bzw. im Schadenfall ist auf eine Summe zwischen 5.000 DM (2512 €) und 10.000 DM (5025€) begrenzt. Ausnahme siehe OLG Hamm.

Noch was zur Defintion "Gefahrerhöhende Umstände"....das ist/sind z.B. der Einbau eines
stärkeren Motors, Leistungssteigerung durch Verwendung einer Auspuffanlage ohne ABE, oder anderer (nicht erlaubter ) Felgen etc.
Dieser Punkt ist unter § 23 oder 25 des VVG geregelt.

Wichtig ist aber, dass bei einem Schaden ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unerlaubten Ein- oder Umbau und dem Unfall als solchem besteht, damit der Versicherer überhaupt einmal über eine Regressforderung nachdenken darf...
Beispiel: Felge aus Pakistan unerlaubter Weise eingebaut, ABE erloschen, Felge bricht, Unfall passiert.....kausaler Zusammenhang (also Regressanspruch des Versicherer gegenüber dem VN); dem gegenüber steht dann ein Unfall, der nicht durch den Einbau als solchen entstanden ist, wie z.B. ein Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit, wobei ein anderer Auspuff (unser Yoshi mit gefälschter E-Nr.) eingebaut war, der ja zuvor auch die ABE erlöschen ließ. Im letzteren Beispiel gibt es dann keinen Regress. Wohl aber ein Ordnungswidrigkeitenanzeige mit 3 Punkten in einer schönen Stadt und 75 € Bussgeld (je nach Vorbelastung auch paar € mehr).
Allerding, sollte die gefälschte Plakette auffallen und dieses jemand zur Anzeige bringen, gibt es ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung (StGB § 267 Urkundenfälschung). Wobei hier, Aufgrund Urteilen der höchsten Instanzen, unterschieden wird, wie gut die Qualität der Urkundenfälschung war, sprich war sie professionell oder anfängerhaft.


Gruß,

brezelpaul(LLB Member - Wir sind Die, mit denen Du als Kind nie spielen durftest)


Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen

DER Christian ( gelöscht )
Beiträge:

08.09.2005 09:31
#20 RE: E-Nummer für Yoshimura Thread geschlossen


AMEN !

Ausführlicher Klartext, Klasse.

Noch was zur Urkundenfälschung:

Ein Kennzeichen ist auch eine Urkunde. Die seltsame Mode, das Kennzeichen leicht hochzubiegen mit einem Knick in der Mitte hat zwei meiner Freunde vor langer Zeit mal jeweils ca. 150,- DM und Punkte in Flensburg gekostet, nicht wegen Fälschung, sondern wegen Urkundenmissbrauchs.


DIESE MITTEILUNG WIRD IHNEN PRÄSENTIERT VON TM-DATENTECHNIK http://www.tm-datentechnik.de/

Race ( gelöscht )
Beiträge:

08.09.2005 13:57
#21 RE: E-Nummer für Yoshimura Thread geschlossen

ick hab se trapsen gehört
Grip und Gruß
Ratze <FONT SIZE=1>( LLB Member - Wir sind Die, mit denen Du als Kind nie spielen durftest )<FONT SIZE>



<center>
<FONT SIZE=3>---motorradfahren ist alles, die zeit dazwischen heisst warten---<FONT SIZE>


<FONT SIZE=1>aus gegebenen anlass weise ich darauf hin das die von mir geschriebenen beiträge durchaus ironisch gemeint sein können</FONT>
<FONT SIZE=1>my heaven, your hell</FONT>
<FONT SIZE=1>Carpe Cutis</FONT>
http://www.tuning-bike.de<center>

brezelpaul Offline

Held der Welt

Beiträge: 4.474

08.09.2005 15:23
#22 RE: E-Nummer für Yoshimura Thread geschlossen

In Antwort auf:
ick hab se trapsen gehört

Ich wusste sofort was Du meinst...komisch...


Gruß,

brezelpaul(LLB Member - Wir sind Die, mit denen Du als Kind nie spielen durftest)


Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen

teroca Offline

Prediger

Beiträge: 2.076

08.09.2005 15:31
#23 RE: E-Nummer für Yoshimura Thread geschlossen
In Antwort auf:
...komisch...


Greetz,


Beinahealter

Mensch, ich mülle wieder Thread's zu.... soooory!

Gast
Beiträge:

12.09.2005 13:21
#24 RE: E-Nummer für Yoshimura Thread geschlossen

ich finds auch klasse wie immer alle vor dem nicht zahlen der versicherung warnen:)
in meinem umfeld ist bis jetzt noch nie so ein fall aufgetreten aber alle werden
nicht müde zu behaupten das die versicherung nicht zahlen würde :)
glaub am meisten bringen versicherungsvertreter diese halbwahrheiten in umlauf ;)

gruß PAul

Holgi Offline

Prediger

Beiträge: 1.410

14.09.2005 13:00
#25 RE: E-Nummer für Yoshimura Thread geschlossen

Carsten, was is denn nu? Oder hast du durch das Versicherungsgeschwafel kalte Füße bekommen?
so long
Holgi


Rechtschreibfehler sind die künstlerische Ausdrucksform des Autors und sind somit zu respektieren!

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